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richterliche Staatsgewalt

См. также в других словарях:

  • Staatsgewalt — bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form von… …   Deutsch Wikipedia

  • Richterliche Selbstbeschränkung — oder judicial self restraint ist ein Grundsatz der Gewaltenteilung, der bei der richterlichen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist. Nach diesem Grundsatz sollen durch die Rechtsprechung keine Gestaltungsfragen beantwortet oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsgewalt — Obrigkeit; Exekutive; Regierung; Verwaltung * * * Staats|ge|walt 〈f. 20; unz.〉 Gesamtheit der Rechte eines Staates u. der Mittel zu ihrer Verwirklichung; Sy Staatshoheit * * * Staats|ge|walt, die: a) <o. Pl.> Herrschaftsgewalt des Staates:… …   Universal-Lexikon

  • Judikative — die Judikative, n (Oberstufe) dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive Synonym: richterliche Staatsgewalt Beispiel: Die Judikative setzt sich aus unabhängigen Gerichten, Richtern und Staatsanwälten zusammen …   Extremes Deutsch

  • Staatliche Gewalt — Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsmacht — Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form… …   Deutsch Wikipedia

  • Judicial self-restraint — Richterliche Selbstbeschränkung oder judicial self restraint ist ein Grundsatz der Gewaltenteilung, der bei der richterlichen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist. Nach diesem Grundsatz sollen durch die Rechtsprechung keine… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewalt — Stärke; Herrschaft; Macht; Beherrschung; Heftigkeit; Wucht; Ungestüm; Schmackes (umgangssprachlich); Schwung; Karacho (umgangssprachlic …   Universal-Lexikon

  • Hoheitsrechte — (Majestätsrechte, Regalien, Jura majestatica, Regalia), diejenigen Befugnisse, deren Ausübung in einem Staate dem Inhaber der Staatsgewalt hinsichtlich der Regierung u. Verwaltung des Staates entweder verfassungsmäßig, od. kraft besonderer… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsdiener — Staatsdiener, 1) im weiteren Sinne alle diejenigen Personen, welche vermöge einer besonderen vom Inhaber der Staatsgewalt unmittelbar od. mittelbar ausgehenden Verpflichtung dem Staate od. für die Zwecke desselben Dienste leisten. In diesem Sinne …   Pierer's Universal-Lexikon

  • BVerfG — Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes. Als Hüter der deutschen Verfassung hat das Gericht eine Doppelrolle einerseits als unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits als Teil der judikativen …   Deutsch Wikipedia

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